Janine Quaas
Heilpraktikerin

Behandlungsdauer und Abrechnung

Für eine osteopathische Behandlung nehme ich mir eine Stunde Zeit. 
Für den Ersttermin kann bei komplexen Fällen auch ein längerer Termin angebracht sein. Bitte sprechen Sie mich bei Terminvereinbarung darauf an, wenn sie dies wünschen.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt gemäß §611 BGB aus der freien Vereinbarung zwischen Patient und Therapeut.

Kosten für Selbstzahler:
Eine Stunde Osteopathie mit einer effektiven Behandlungszeit von ca. 50 min kostet 110 €.

Kosten bei Abrechnung nach GebüH:
Eine Stunde Osteopathie mit einer effektiven Behandlungszeit von ca. 50 min kostet 110 -120 €.

Sie schließen vor der Behandlung mit mir einen Behandlungsvertrag und verpflichten sich, das Honorar für die Behandlung direkt im Anschluss an diese in bar* zu begleichen. Dafür erhalten Sie eine Quittung und auf Wunsch eine gesonderte Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können. Alternativ biete ich auf Anfrage auch eine Zahlung per Überweisung an.
*Diverse Banken finden sich fußläufig in der Umgebung der Praxis.


Private Versicherungen oder private Zusatzversicherungen erstatten meist Ihre Behandlungskosten nur teilweise anteilig nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Höhe der Leistungsübernahme kann je nach Versicherung und Vertrag variieren. Das GebüH können Sie unter hier einsehen.
Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme entsprechend Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung ab. Das Honorar ist in jedem Falle in voller Höhe zu entrichten, auch wenn Ihre Versicherung nur einen Teil des Honorars oder gar nichts übernimmt. Dasselbe gilt für eine etwaige Erstattung durch Beihilfe.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen inzwischen meist anteilig einen Teil der Behandlungskosten für Osteopathie. In der Regel wird bei Vorlage der Rechnung ein Teilbetrag zurückerstattet. Die vorausgesetzte Qualifikation für die Erstattung erfülle ich in der Regel, da ich einen BAO zertifizierten Abschluss habe. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer GKV. Bei der TK, SBK und IKK bin ich bereits registriert.

Das Honorar ist in jedem Falle in voller Höhe zu entrichten, auch wenn Ihre Versicherung nur einen Teil des Honorars oder gar nichts übernimmt.

Haben Sie noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

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